windpark amtenhauser Berg

Das Projekt 

Am Amtenhauser Berg in der Gemeinde Immendingen soll ein moderner Windpark entstehen. Das Projektgebiet liegt auf dem Höhenrücken des Amtenhauser Bergs und schließt sich damit dem dort seit 2017 in Betrieb befindlichen Windpark an.

Wir, die ImWind Windpark Amtenhauser Berg GmbH, planen und errichten diesen Windpark bestehend aus fünf Windenergieanlagen. Das klare Ziel hierbei ist eine nachhaltige Entwicklung im Einklang mit Mensch und Natur.

Seit sich die Flächeneigentümer, bestehend aus der Gemeinde Immendingen und einem regionalen Forstbetrieb, aufgrund einer Ausschreibung für unser Unternehmen entschieden hat, beschäftigen wir uns intensiv mit dem Plangebiet.

Die geplante Fläche liegt in einem Windvorranggebiet von „Regionalbedeutsamen Windkraftanlagen“ der Planungsregion Schwarzwald-Baar-Heuberg und bietet somit ideale Voraussetzungen für die Stromgewinnung durch Windkraft.

Notwendige Schritte zur Einreichung eines Genehmigungsantrages nach Bundesimmissionsschutz und ein erster Verfahrensschritt mit der Einreichung eines Antrages nach § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurden bereits in die Wege geleitet. Der Antrag ist aktuell ruhend gestellt, um die gutachterlichen Ergebnisse z.B. aus avifaunistischen, tierökologischen und bodenkundlichen Erkundungen des Gebietes in das Genehmigungsverfahren einfließen zu lassen. Weiterhin wurden die wirtschaftliche Planung des Windparks mit möglichen Anlagenherstellern und die Verifizierung der vorherrschenden Windverhältnisse auf solide Füße gestellt.

Bei der Planung unserer Windparks legen wir neben der Rücksichtnahme auf Natur- und Artenschutz großen Wert auf eine transparente Kommunikation und einen Austausch mit den Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Neben mehreren Vorstellungen im Gemeinderat fand deshalb am 13.10.2025 eine Bürger-Informationsveranstaltung in der Donauhalle in der Gemeinde Immendingen statt. Ziel der Veranstaltung war es, die Bürgerinnen und Bürger in einer Präsentation über den aktuellen Stand sowie den weiteren Projektverlauf zu informieren. Im Anschluss bestand die Möglichkeit, sich an Informationsständen – an denen Pläne, Karten, Visualisierungen und weitere Materialien präsentiert wurden – direkt mit den Projektverantwortlichen auszutauschen.

Neben ImWind standen auch Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises als Genehmigungsbehörde sowie des Regierungspräsidiums Freiburg für Fragen zur Verfügung.

Um diesem Anliegen weiterhin gerecht zu werden, haben wir für die Bürgerinnen und Bürger von Immendingen und allen anderen Interessierten diese Projektwebseite erstellt.

Zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit über das Kontaktformular am Ende dieser Webseite zu kontaktieren, wenn Sie Fragen und Anregungen haben.

Fakten & Zahlen

 5 Windkraftanlagen

sind derzeit geplant

34 bis 36

Megawatt (MW) 
Nennleistung

60.000 MWh/a
Windertrag

entspricht der jährlichen Versorgung von ca. 17.000 Haushalten

Anfang 2029

Mögliche Inbetriebnahme

Mehrwert für die Region

Der Bau und Betrieb eines Windparks bringen vielfältige Vorteile für die Region mit sich. Bereits in der Planungsphase, insbesondere aber in der Bauphase, werden verstärkt lokale und regionale Ressourcen genutzt – etwa heimische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe oder Transportfirmen.

Bei diesem Projekt profitiert auch die Gemeinde Immendingen direkt über jährliche Pachtzahlungen sowie über die zusätzliche finanzielle kommunale Beteiligung (gem. § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz). Diese Einnahmen kommen direkt dem Gemeindehaushalt zugute und die Gemeinde kann darüber frei verfügen.

Weitere Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind in Planung und werden bei einer weiteren Konkretisierung mit der Gemeinde abgestimmt und angeboten.

Geprüfte Visualisierungen

Blickwinkel Naturschutzgebiet Howenegg (FP 16)

Blickwinkel Windegg - Wittloh (FP 13)

Blickwinkel Sportplatz Immendingen (FP 11)

Blickwinkel Amtenhausener Tal (FP 8)

Blickwinkel Bachzimmern Bushaltestelle (FP 4)

Blickwinkel Immendingen Ost (FP 5)

Häufig gestellte fragen

Beeinträchtigen Windräder die Gesundheit der Anwohner?

Hörbarer Schall

Die Geräuschentwicklung moderner Windräder ist durch strenge Lärmschutzvorschriften gem. der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) begrenzt. Je nach Gebietskategorisierung gem. der gemeindlichen Flächennutzungsplanung sind nächtliche Grenzwerte zwischen 35 – 45 Dezibel einzuhalten (in der Zeit von 22 – 6 Uhr).

Infraschall

Infraschall ist Schall mit einer Frequenz unterhalb des menschlichen Hörbereichs. Er kommt in der Natur häufig vor, etwa durch Wind oder Meereswellen. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der von Windrädern erzeugte Infraschall in den üblichen Abständen zu Wohngebieten weit unter der Wahrnehmungsschwelle liegt.

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Windkraftanlagen negative gesundheitliche Auswirkungen haben, wenn die gesetzlich festgelegten Abstände zu Wohngebieten eingehalten werden.

Schadet der Windpark der Tierwelt, insbesondere Vögeln und Fledermäusen?

Der Schutz von Wildtieren ist ein essenzieller Bestandteil der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Für jeden Windpark werden umfangreiche Artenschutzgutachten erstellt, um mögliche Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu setzen.

Vogelschutz

Bestimmte Vogelarten, insbesondere Greifvögel, werden besonders berücksichtigt. Falls eine Gefahr für die Populationen besteht, werden Schutzmaßnahmen vorgesehen. Aktuelle Studien zeigen, dass insbesondere durch höhere Nabenhöhen die ohnehin geringe Schlaggefahr weiter reduziert wird. Dies wird durch die zeitgleiche Zunahme der Greifvogelpopulationen belegt: Die Bestände von Arten wie dem Rotmilan, Schwarzstorch und Habicht sind in den letzten Jahrzehnten gestiegen, was einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Windkraft und Bestandsrückgang ausschließt. Konkret im Projektgebiet hat die Begutachtung durch das beauftragte avifaunistische Gutachterbüro keine Horste im „zentralen Prüfbereich“ gefunden. Auch Überflüge über den Amtenhauser Berg sind eher unwahrscheinlich und selten, da die Nahrungsgebiete der gefunden Greifvogelarten bevorzugt in den offenen Wiesentallagen des Amtenhauser Tals und des Weißenbachtals liegen.

Fledermausschutz

Fledermäuse fliegen vor allem in der Dämmerung und Nachts. Daher werden Windräder bei bestimmten Wetterbedingungen oder in bestimmten Zeitfenstern automatisch abgeschaltet, um Kollisionen zu vermeiden. Diese Maßnahmen haben nachweislich dazu beigetragen, das Risiko für Fledermäuse erheblich zu reduzieren.  

Schalenwild und Windräder

Fallstudien zeigen, dass sich Schalenwildarten wie Reh, Schwarzwild und Rotwild an Windkraftanlagen gewöhnen und Windparkflächen nach einiger Zeit vollständig in ihren Lebensraum integrieren. Lediglich während der Bauphase kommt es zu kleinräumigen Störungen.

Welche Fläche nehmen die Windräder und ihre Stellflächen in Anspruch? Müssen neue Wege gebaut werden?

Für ein Windrad werden etwa 0,2 ha dauerhaft genutzt, was eine sehr effiziente Form der Energiegewinnung darstellt. Diese Fläche wird für das Fundament (Durchmesser ca. 20 m) sowie die Kranstellfläche benötigt. Temporäre Flächen, z. B. für Kranausleger oder Lagerflächen während der Bauphase, werden nach Fertigstellung wieder rückgebaut und können aufgeforstet oder begrünt werden.

Das Projektgebiet am Amtenhauser Berg ist bereits durch ein bestehendes Wegenetz gut erschlossen. Es sind dennoch aufgrund der Topographie auch Wegeneubauten geplant sowie punktuelle Ertüchtigungen, Verbreiterungen und Ausbauten in einzelnen Kurven erforderlich.

Was passiert mit den Windrädern nach ihrer Betriebszeit?

Die durchschnittliche Lebensdauer eines Windrads beträgt bis zu 30 Jahre. Danach werden die Windenergieanlagen vollständig samt des Fundamentes zurückgebaut.

Mit Baubeginn ist der Bauherr über die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet eine Rückbaubürgschaft einer Bank vorzulegen. Diese Bürgschaft wird zugunsten der Genehmigungsbehörde ausgestellt, sodass im Falle einer Insolvenz des Betreibers die Kosten für den Rückbau abgesichert sind.

Die meisten Bestandteile einer Windkraftanlage, wie der Beton- und Stahlturm oder der Generator, können recycelt werden. 

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen bestehen aus glasfaserverstärktem Epoxidharz und Kohlenstofffasern. Am Ende ihrer langen Einsatzzeit werden sie nach den gesetzlichen Vorgaben in einem Recyclingprozess aufbereitet. Dabei werden die Rotorblätter geschreddert und z.B. als Zusatzstoff in der Zementindustrie weiterverwendet (faserverstärkter Beton). Auch eine thermische Verwertung ist möglich.

Die Branche arbeitet kontinuierlich an neuen Lösungen, um das Recycling weiter zu verbessern und die Nachhaltigkeit von Windkraftanlagen weiter zu erhöhen.

Wissenswertes zu Windkraft im Wald
  • Der biologische Haupt­aktivitätsraum im Wald geht vom Boden bis knapp über die Baumspitzen (also bis ca. 50 m über dem Boden). ​
  • Die Windrad-Flügel Unterkante befindet sich auf 91,5 m über dem Boden, dh. es sind mindestens 41,5 m zwischen biologischem Hauptaktivitätsraum und Windradflügel.​
  • Im Vergleich zum offenen Land ist im Wald auf der Höhe der Windradflügel weniger biologische Aktivität vorzufinden.
Steigt die Blitzschlag- oder Waldbrandgefahr durch Windkraft?

Nein - sogar im Gegenteil! Durch das Aufstellen von Windkraftanlagen in Waldgebieten kann die Gefahr eines Waldbrandes durch Blitzschläge gesenkt werden. Windkraftanlagen haben ein sicheres Blitzableitungssystem - durch ihre Gesamthöhe überragen die Windräder andere Gebäude bzw. Bäume im Wald, weshalb Blitze vorzugsweise in die Anlage einschlagen. Dadurch muss jedes Windrad mit einem Blitzableitungssystem ausgestattet sein. Somit stellt das Windrad sogar einen Blitzschutz dar.

Dem gegenüber steht das Waldbrandrisiko durch eine Windkraftanlage: Ein Waldbrand durch eine Windkraftanlage wird statistisch nur alle 20.000 Jahre ausgelöst.

Zusammenfassend ist also die Waldbrandgefahr durch ein Windrad verschwindend gering und der Blitzschutzfaktor überwiegt.

Blinken Windräder die ganze Nacht? – Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Windkraftanlagen müssen aus Sicherheitsgründen mit roten Blinklichtern ausgestattet sein, um die Luftfahrt (z. B. Flugzeuge und Hubschrauber) auf Hindernisse aufmerksam zu machen. 

Was ist bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK)?
Die BNK ist eine moderne Technologie, die die Lichter nur dann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug in der Nähe befindet. Dadurch:

  • reduziert sich die Leuchtdauer um bis zu 98 %,
  • bleibt der Windpark nachts fast unsichtbar.

Wie funktioniert das?
Die Systeme ermitteln nachts fliegende Luftfahrzeuge, die sich dem Windpark in relevanter Höhe nähern. Sobald diese Flugobjekte in einen definierten Umkreis einfliegen, aktiviert sich automatisch die Hindernisbefeuerung. Diese deaktiviert sich auch wieder selbständig, sobald das Flugobjekt sich wieder von den Windenergieanlagen entfernen.

Ist BNK in Deutschland vorgeschrieben?
Ja, neu genehmigte Windenergieanlagen in Deutschland müssen mit einem BNK – System ausgestattet werden.

Fazit: Dank der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung leuchten Windräder nur noch dann, wenn es wirklich notwendig ist. Das verbessert die Nachtruhe, weil weniger als störend empfundenes, Blinken notwendig ist.

Kann es bei Windrädern zu Eisabfall kommen?

Ein seltenes, aber mögliches Ereignis bei Windkraftanlagen ist der Eisabfall von den Rotorblättern. Dieses tritt auf, wenn sich bei sehr niedrigen Temperaturen Eis auf den Rotorblättern bildet. Das Eis kann sich dann bei steigenden Temperaturen oder durch die Bewegung der Rotoren lösen und zu Boden fallen. Solche Vorkommnisse sind in der Regel nur bei sehr kalten Winterbedingungen oder starker Frostbildung zu beobachten. Dabei ist zwischen dem Eisabfall und dem Eisabwurf, von sich drehenden Windenergieanlagen, zu unterscheiden. Ein Eisabfall erfolgt dabei in unmittelbarer Nähe zu den Windenergieanlagen, wohingegen der Eisabwurf durch die Zentrifugalkraft auch noch in größeren Entfernung auftreten kann. Eisabwurf kann durch die Anlagensteuerung verhindert werden, in dem die Anlage bei erkanntem Eisansatz abgebremst und vorübergehend zum Stehen gebracht wird.

Eisabfall ist kein Phänomen der Windkraft, sondern kommt alltäglich in unserem Lebensumfeld vor (zB. hohe Gebäude, hohe Bäume, Handymasten, usw.). 

Fazit:
Obwohl Eisabfall theoretisch ein Risiko darstellt, kommt es in der Praxis nur selten vor. Dank moderner Technologien und präventiver Sicherheitsmaßnahmen wird das Risiko auf ein Minimum reduziert. Regelmäßige Wartung und eine frühzeitige Wetterüberwachung stellen sicher, dass Windkraftanlagen sicher betrieben werden.

Wie stark wird das Landschaftsbild verändert?

Die Wahrnehmung von Windrädern ist subjektiv. Manche Menschen empfinden sie als Eingriff in das Landschaftsbild, während andere sie als Zeichen für den Fortschritt in der nachhaltigen Energieversorgung sehen.

Planungsrichtlinien stellen sicher, dass Windräder möglichst harmonisch in die Landschaft eingebunden werden. Dazu gehören:

  • Mindestabstände zu Siedlungen
  • Gezielte Anordnung der Anlagen, um eine übermäßige optische Beeinträchtigung zu vermeiden

Ein Vorteil gegenüber anderen Eingriffen in die Landschaft ist, dass Windkraftanlagen nach Ende ihrer Betriebszeit rückgebaut werden können. Im Gegensatz zu Straßen oder Siedlungen kann die Natur also vollständig zurückkehren.

Entstehen durch Windräder Mikroplastik-Emissionen?

Ein häufiger Vorwurf gegenüber Windkraftanlagen ist, dass durch den Abrieb der Rotorblätter Mikroplastik freigesetzt wird. Rotorblätter bestehen aus faserverstärktem Kunststoff (meist Glas- oder Kohlefaserverbundstoffe), um eine hohe Stabilität bei geringem Gewicht zu gewährleisten.

Wie viel Materialabrieb entsteht wirklich?
Wenngleich der Umfang des Abtrages aufgrund von verschiedenen Beschichtungen sehr unterschiedlich und grob geschätzt werden kann, zeigen Studien, dass der Materialverlust an den Rotorblättern durch Erosion, z. B. durch Regen oder Hagel, im Vergleich zu anderen Quellen von Mikroplastik äußerst gering ist.

Jährlicher Materialverlust pro Rotorblatt lt. einer Studie der Technical University of Denmark (2024)2: 8–50 g
Beitrag zu den gesamten Mikroplastikemissionen in Deutschland und Vergleich mit anderen Quellen lt. einer Studie des Fraunhofer-Instituts (2018)1:

  • Windräder: 0,6 %
  • Straßenverkehr (Reifen- und Asphaltabrieb): 53 %
  • Abrieb von Schuhsohlen: 3,8 %

Die nachfolgende Grafik zeigt die Abriebsmengen von Mikoplastik verschiedener Herkunft.

Quelle: Behauptungen zur Windkraft – Abrieb und Chemikalien - ee mag

Gibt es Gegenmaßnahmen?

Ja, die Anlagen-Hersteller arbeiten kontinuierlich an neuen Beschichtungen und Materialien, um den Abrieb weiter zu minimieren. Zudem werden Rotorblätter regelmäßig gewartet und bei Bedarf repariert, um größere Materialverluste zu verhindern. 

2 Mishnaevsky, L., Jr., Tempelis, A., Belahurau, Y., & Johansen, N. F.-J. (2024). Microplastics Emission from Eroding Wind Turbine Blades: Preliminary Estimations of Volume. Energies, 17(24), 6260. https://doi.org/10.3390/en17246260

3 Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT (2018). Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik – Ursachen, Mengen, Umweltschicksale, Wirkungen, Lösungsansätze, Empfehlungen. Oberhausen: Fraunhofer UMSICHT.

Ihre Ansprechpartner für das Projekt

Sebastian Jany

Senior Projektleiter Wind 

Email: sej@imwind.at